§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform „VisioPlan“ zwischen der VisioPlan Solutions GmbH (nachfolgend „VisioPlan“) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Die Präsentation der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung des Accounts zustande.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsänderungen
(1) VisioPlan stellt eine KI-gestützte SaaS-Plattform für Architektur-Visualisierungen zur Nutzung über das Internet bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Leistungsänderungen und Feature Deprecation: VisioPlan wird als cloudbasierte Standard-Software bereitgestellt und fortlaufend weiterentwickelt. VisioPlan behält sich das ausdrückliche Recht vor, die Software jederzeit anzupassen, neue Funktionen bereitzustellen sowie bestehende Funktionen oder Integrationen einzuschränken, abzuwandeln oder vollständig einzustellen (Feature Deprecation), um die Plattform an den Stand der Technik, Sicherheitsanforderungen oder wirtschaftliche Erfordernisse anzupassen. Der vertragliche Kernzweck der Plattform bleibt hiervon unberührt.
(3) VisioPlan ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dienste und Schnittstellen externer Drittanbieter einzusetzen und diese nach freiem Ermessen auszutauschen. Ein Anspruch des Kunden auf die Nutzung eines spezifischen KI-Modells besteht nicht.
§ 3 Account-Nutzung und Audit-Recht
(1) Die Nutzung erfordert die Erstellung eines Kunden-Accounts unter Angabe wahrheitsgemäßer Daten.
(2) Die Lizenzierung erfolgt als nutzergebundene Lizenz („Named User“). Eine Überlassung der Zugangsdaten an Dritte oder die gemeinschaftliche Nutzung eines Accounts („Account-Sharing“) ist untersagt.
(3) Die missbräuchliche Erstellung von Accounts, insbesondere zur wiederholten Inanspruchnahme von kostenfreien Testphasen, ist untersagt und berechtigt VisioPlan zur sofortigen Sperrung der betroffenen Accounts bzw. einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
(4) VisioPlan ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch geeignete technische Maßnahmen zu überprüfen. Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung kann VisioPlan Auskunft über die Identität der Nutzer verlangen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen erfolgt im Rahmen von Abonnements, welche ein monatliches Kontingent an Nutzungseinheiten („VisioCredits“) beinhalten.
(2) Nicht verbrauchte VisioCredits aus dem regulären Abonnement-Kontingent verfallen am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode der gewählten Vertragslaufzeit.
(3) Zusätzlich erworbene Credit-Pakete („Top-Ups“) verfallen nicht am Monatsende, sondern werden in die Folgeperiode der gewählten Vertragslaufzeit übertragen. Bei der Nutzung werden diese zusätzlich erworbenen Credit-Pakete stets vorrangig vor den regulären Abonnement-Credits verbraucht.
(4) Die Vergütung ist im Voraus fällig. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist VisioPlan berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(5) VisioPlan ist berechtigt, die Preise mit einer Frist von vier Wochen zum Ende einer Abrechnungsperiode der gewählten Vertragslaufzeit angemessen anzupassen, um gestiegene Kosten (insbesondere für Cloud-Infrastruktur und externe API-Dienste) auszugleichen. Übersteigt die Erhöhung 10 % des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z. B. in individuellen Enterprise-Verträgen), verlängern sich Verträge automatisch um die ursprünglich gewählte Laufzeit, höchstens jedoch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode gekündigt werden.
(2) Kündigungen können über den Account oder in Textform erfolgen. Downgrades werden zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode (d.h. zum Ende des jeweils gebuchten Vertragsmonats oder Vertragsjahres) wirksam.
(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung verfallen sämtliche im Account verbliebenen VisioCredits (inklusive zusätzlich erworbener Top-Up-Pakete) ersatzlos. Eine Erstattung oder Auszahlung ist ausgeschlossen.
§ 6 Beschaffenheit der Leistung und Gewährleistungsausschluss
(1) Die generierten Ergebnisse (Renderings) sind rein optische, unverbindliche Visualisierungen. Sie ersetzen keine maßstäblichen, statischen oder anderweitig verbindlichen Ausführungs- oder Baupläne.
(2) Die Erstellung der Ergebnisse basiert auf künstlicher Intelligenz. Technologisch bedingte Abweichungen, Fehler oder Inkonsistenzen (sog. „Halluzinationen“) können nicht ausgeschlossen werden. VisioPlan übernimmt keine Gewähr für die bautechnische, statische oder planungsrechtliche Richtigkeit sowie Realisierbarkeit der Visualisierungen.
(3) VisioPlan gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,0 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf von VisioPlan nicht zu vertretenden Umständen beruhen (z. B. höhere Gewalt) sowie geplante und rechtzeitig angekündigte Wartungsarbeiten.
(4) Für Geodaten, Kartenmaterial oder Umgebungsdaten, die entweder vom Kunden bereitgestellt oder über externe Drittanbieter-Schnittstellen (z. B. Kartendienste) in die Plattform integriert werden, übernimmt VisioPlan keine Gewähr für deren Aktualität, Vollständigkeit oder Maßstäblichkeit.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Soweit nicht anders vereinbart, haftet VisioPlan nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden
- (1) die von VisioPlan, einem ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden;
- (2) aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- (3) nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden Vorschriften. VisioPlan haftet für Schäden, die durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) von VisioPlan, einem ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen mit nur einfacher Fahrlässigkeit an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit verursacht worden sind, nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von VisioPlan, einem ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
§ 8 Rechte an Eingabedaten und Freistellung
(1) Der Kunde räumt VisioPlan die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den hochgeladenen Daten (Input) ein. Der Kunde garantiert, Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein.
(2) Der Kunde stellt VisioPlan von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer behaupteten Rechtsverletzung durch den hochgeladenen Input oder die anschließende Nutzung der generierten Ergebnisse durch den Kunden geltend gemacht werden, und übernimmt die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Die Verarbeitung von Daten mit illegalen, gewaltverherrlichenden oder anstößigen Inhalten ist untersagt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, hochgeladene Dateien vorab vollständig von personenbezogenen Daten zu bereinigen (Anonymisierungspflicht).
§ 9 Rechte an generierten Ergebnissen (Output)
(1) VisioPlan macht keine eigenen Urheber- oder Leistungsschutzrechte an den Renderings geltend.
(2) Kunden kostenpflichtiger Abonnements erhalten das Recht zur uneingeschränkten kommerziellen Nutzung der Renderings. Bei kostenfreien Testphasen ist die Nutzung strikt auf die interne Evaluierung/Testgebrauch beschränkt.
(3) VisioPlan übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass an den Renderings zugunsten des Kunden gegenüber Dritten durchsetzbare Urheber- oder Leistungsschutzrechte entstehen.
§ 10 Optionale Kartendienste
Wenn der Kunde die optionale 3D-Kartenfunktion nutzt, werden die platzierten 3D-Modelle technisch bedingt an die Server der beteiligten Kartendienste übermittelt. Mit der aktiven Nutzung dieses Features stimmt der Kunde den jeweiligen Nutzungsbedingungen von Google und Cesium zu.
§ 11 Datennutzung, KI-Training und Veröffentlichung (Public Gallery)
(1) KI-Training (Alle Tarife): Zur Systemoptimierung, Fehlerbehebung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der eigenen Algorithmen und KI-Modelle (inkl. Fine-Tuning) ist VisioPlan berechtigt, sämtliche nutzergenerierte Eingabedaten (Input), Prompts, Metadaten und generierte Ergebnisse (Output) auszuwerten und für das Training eigener Machine-Learning-Modelle heranzuziehen. Diese Berechtigung gilt vollumfänglich und unabhängig vom gewählten Leistungspaket des Kunden (z. B. Basic, Pro, Studio). Ein Ausschluss dieser Nutzung bedarf einer ausdrücklichen, gesonderten vertraglichen Vereinbarung (z. B. im Rahmen individueller Enterprise-Verträge).
(2) Veröffentlichung in der Public Gallery (Nur Basic/Free): Sofern der Kunde einen kostenfreien Tarif oder das Basic-Paket nutzt, ist VisioPlan berechtigt, die generierten Ergebnisse (Output) in einer öffentlichen Galerie („Public Gallery“) auf der Plattform darzustellen (anonymisiert/ohne den Kunden zu benennen).
(3) Vertraulichkeit ab Pro/Studio: Ab den Tarifen „Pro“ und „Studio“ findet keine Veröffentlichung der generierten Ergebnisse in der Public Gallery statt. Die Bilder werden nach außen hin strikt vertraulich behandelt. Das Recht von VisioPlan zur internen Nutzung der Daten für das KI-Training gemäß Abs. 1 bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.
(4) Umgang mit Drittanbietern (API-Opt-Out): VisioPlan setzt bei der Einbindung externer KI-Technologien ausschließlich auf Unternehmensschnittstellen (Enterprise-APIs) von Drittanbietern, die sich vertraglich dazu verpflichten, die übermittelten Kundendaten (Input und Output) nicht für das Training ihrer eigenen KI-Modelle zu verwenden. Die übermittelten Daten sind somit vom KI-Training durch externe Drittanbieter strikt ausgeschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) VisioPlan behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern dies den Kunden nicht wider Treu und Glauben benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Folgen des Schweigens wird gesondert hingewiesen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von VisioPlan.